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   StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166   

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StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166 (https://dejure.org/1993,4103)
StGH Hessen, Entscheidung vom 22.12.1993 - P.St. 1166 (https://dejure.org/1993,4103)
StGH Hessen, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 (https://dejure.org/1993,4103)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Die Grundrechtsklage wäre aber jedenfalls deshalb offensichtlich unbegründet, weil keinerlei Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ersichtlich sind (zur Gewährleistung dieses Rechts durch die Hessische Verfassung vgl. StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, StAnz. S. 2173).

    Sie sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen ausdrücklich zu erwähnen und zu bescheiden (vgl. dazu StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, a.a.O.).

  • VerfGH Bayern, 18.05.1973 - 31-VI-72
    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Der Bayerische Verfassungsgericht sieht sich in ständiger Rechtsprechung zwar auch grundsätzlich gehindert, auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen am Maßstab der Landesverfassung zu messen, macht eine Ausnahme davon allerdings dann, wenn der Antragsteller die Verletzung von Prozessgrundrechten, die auch die Landesverfassung gewährt, geltend macht (vgl. z.B. BayVerfGH, Entscheidung vom 18. Mai 1973, NJW 1973, S. 1644; Schmitt Glaeser, Die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, BayVBl. 1992, S. 673, 685 m.w.N.).
  • StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung könnte der Staatsgerichtshof danach grundsätzlich verpflichtet sein, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 3 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. StGH, Beschluss vom 14. April 1989 - P.St. 1076 -, StAnz. S. 1661).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Erst wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht seine Pflicht, den Vortrag zur Kenntnis zu nehmen, verletzt hat, kann das Verfassungsgericht von einem Verstoß gegen das rechtliche Gehör ausgehen (so BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967, BVerfGE 22, 267, 273 f.).
  • StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155

    Aufgaben des StGH - Subsidiarität der Grundrechtsklage

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Der Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 des Grundgesetzes - GG - nicht befugt gehalten, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung zu überprüfen (vgl. zuletzt Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1155 -, StAnz. S. 1814).
  • StGH Hessen, 22.01.1992 - P.St. 1127

    Unzulässige Grundrechtsklage wegen Versäumung der Ausschlußfrist nach StGHG HE §

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    126 HV, den der Antragsteller ergänzend benennt, enthält kein Grundrecht; seine Verletzung kann daher auch nicht im Wege der Grundrechtsklage geltend gemacht werden (StGH, Beschluss vom 22. Januar 1992 - P.St. 1127 -).
  • StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1160

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Darlegung der behaupteten

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Grundsätzlich gehört nämlich zur Darlegungspflicht des Grundrechtsklägers, dass er einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt schildert (vgl. StGH, Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1160 -, StAnz. S. 1871), aus dem sich - ohne dass es der Hinzuziehung von Akten bedarf - nachvollziehbar der behauptete Grundrechtsverstoß ergibt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1968, BVerfGE 24, 203, 213).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist - ohne Einschränkungen - der Auffassung, die von der Landesverfassung gewährten Grundrechte seien für die rechtsprechende Gewalt des Landes Berlin in den Grenzen der Artikel 142 und 31 GG auch bei Anwendung von Bundesrecht verbindlich (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1992, NJW 1993, S. 513; Beschluss vom 12. Januar 1993, NJW 1993 S. 515).
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 1974, BVerfGE 36, 342).
  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist - ohne Einschränkungen - der Auffassung, die von der Landesverfassung gewährten Grundrechte seien für die rechtsprechende Gewalt des Landes Berlin in den Grenzen der Artikel 142 und 31 GG auch bei Anwendung von Bundesrecht verbindlich (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1992, NJW 1993, S. 513; Beschluss vom 12. Januar 1993, NJW 1993 S. 515).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 118/62

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 12 AKG

  • VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf

    Eine Ausnahme von der Sperrwirkung des Art. 31 GG sieht er bei Urteilsverfassungsbeschwerden im übrigen dann als gegeben an, wenn sich das Gericht willkürlich außerhalb der Rechtsordnung gestellt, also in Wahrheit überhaupt kein Bundesrecht angewendet habe (vgl. ESVGH 20, 5; 30, 1; 31, 161; 31, 174; 34, 12 sowie aus jüngster Zeit die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 - (StAnz. 1994, S. -738), vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - (StAnz. 1994, S. 1488), vom 13.07.1994 - P.St. 1197 - und vom 17.05.1995 - P.St. 186).

    Zuletzt hat er in seinem Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - festgestellt, daß er sich als Landesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 GG nicht für befugt halte, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - und vom 13.07.1994 - P.St. 1197).

  • StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1181

    Amtspflichtverletzung; Beförderung; Bundesrecht; Divergenzvorlage;

    Der Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 GG nicht für befugt gehalten, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (vgl. zuletzt Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738).

    Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29.01.1974, BVerfGE 36, 342; StGH, Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320

    Darlegungserfordernis; Darlegungslast; Darlegungspflicht; Substantiierung;

    Die substantiierte Schilderung des Lebenssachverhalts verlangt dabei vom Grundrechtskläger, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 - StAnz. 1996, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. S. 2299).
  • StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180

    Darlegungspflicht; Darlegungsanforderungen; Darlegungslast; Substantiierung;

    1994, S. 1488; Beschluß vom 04.06.1969 - P.St. 560 - Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, …
  • StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360

    Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Einstweilige Anordnung;

    Die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts fordert dabei vom Antragsteller, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, StAnz. 1995, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997 S. 2299).
  • StGH Hessen, 14.05.1997 - P.St. 1255

    Substantiierung; Darlegungsanforderung; Substantiierungsanforderung;

    Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGHG, Beschluss vom 12. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994 S. 738 m.w.N.; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.).
  • StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1105

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Frist; Strafverfolgung; Prozeßkostenhilfe

    Es gehört zur Darlegungspflicht des Grundrechtsklägers, daß er die als verletzt gerügten Grundrechte benennt und einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt schildert, aus dem sich nachvollziehbar der behauptete Grundrechtsverstoß ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166).
  • StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208

    Darlegungspflicht; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rechtliches Gehör; Willkürverbot;

    Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGH, Beschluss vom 12. Dezember 1993 _ P.St. 1166 -, StAnz. 1994 S. 738, m.w.N.; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.).
  • StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197

    Bundesrecht; Divergenzvorlage; Gesetzlicher Richter; Willkür

    Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166 und zuletzt P.St. 1179 und 1181).
  • StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1098

    Darlegungspflicht

    Es gehört zur Darlegungspflicht des Grundrechtsklägers, daß er die als verletzt gerügten Grundrechte benennt und einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt schildert, aus dem sich nachvollziehbar der behauptete Grundrechtsverstoß ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166).
  • StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1097

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Prozeßkostenhilfe

  • VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
  • VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 32-IV-96
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