Rechtsprechung
StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (11)
- StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs
Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Die Grundrechtsklage wäre aber jedenfalls deshalb offensichtlich unbegründet, weil keinerlei Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ersichtlich sind (zur Gewährleistung dieses Rechts durch die Hessische Verfassung vgl. StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, StAnz. S. 2173).Sie sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen ausdrücklich zu erwähnen und zu bescheiden (vgl. dazu StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, a.a.O.).
- VerfGH Bayern, 18.05.1973 - 31-VI-72
Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Der Bayerische Verfassungsgericht sieht sich in ständiger Rechtsprechung zwar auch grundsätzlich gehindert, auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen am Maßstab der Landesverfassung zu messen, macht eine Ausnahme davon allerdings dann, wenn der Antragsteller die Verletzung von Prozessgrundrechten, die auch die Landesverfassung gewährt, geltend macht (vgl. z.B. BayVerfGH, Entscheidung vom 18. Mai 1973, NJW 1973, S. 1644;… Schmitt Glaeser, Die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, BayVBl. 1992, S. 673, 685 m.w.N.). - StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung könnte der Staatsgerichtshof danach grundsätzlich verpflichtet sein, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 3 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. StGH, Beschluss vom 14. April 1989 - P.St. 1076 -, StAnz. S. 1661).
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Erst wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht seine Pflicht, den Vortrag zur Kenntnis zu nehmen, verletzt hat, kann das Verfassungsgericht von einem Verstoß gegen das rechtliche Gehör ausgehen (so BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967, BVerfGE 22, 267, 273 f.). - StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155
Aufgaben des StGH - Subsidiarität der Grundrechtsklage
Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Der Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 des Grundgesetzes - GG - nicht befugt gehalten, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung zu überprüfen (vgl. zuletzt Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1155 -, StAnz. S. 1814). - StGH Hessen, 22.01.1992 - P.St. 1127
Unzulässige Grundrechtsklage wegen Versäumung der Ausschlußfrist nach StGHG HE § …
Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
126 HV, den der Antragsteller ergänzend benennt, enthält kein Grundrecht; seine Verletzung kann daher auch nicht im Wege der Grundrechtsklage geltend gemacht werden (StGH, Beschluss vom 22. Januar 1992 - P.St. 1127 -). - StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1160
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Darlegung der behaupteten …
Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Grundsätzlich gehört nämlich zur Darlegungspflicht des Grundrechtsklägers, dass er einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt schildert (vgl. StGH, Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1160 -, StAnz. S. 1871), aus dem sich - ohne dass es der Hinzuziehung von Akten bedarf - nachvollziehbar der behauptete Grundrechtsverstoß ergibt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1968, BVerfGE 24, 203, 213). - VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92
Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von …
Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist - ohne Einschränkungen - der Auffassung, die von der Landesverfassung gewährten Grundrechte seien für die rechtsprechende Gewalt des Landes Berlin in den Grenzen der Artikel 142 und 31 GG auch bei Anwendung von Bundesrecht verbindlich (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1992, NJW 1993, S. 513; Beschluss vom 12. Januar 1993, NJW 1993 S. 515). - BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 1974, BVerfGE 36, 342). - VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit …
Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist - ohne Einschränkungen - der Auffassung, die von der Landesverfassung gewährten Grundrechte seien für die rechtsprechende Gewalt des Landes Berlin in den Grenzen der Artikel 142 und 31 GG auch bei Anwendung von Bundesrecht verbindlich (vgl. BerlVerfGH…, Beschluss vom 23. Januar 1992, NJW 1993, S. 513; Beschluss vom 12. Januar 1993, NJW 1993 S. 515). - BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 118/62
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 12 AKG
- VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf …
Eine Ausnahme von der Sperrwirkung des Art. 31 GG sieht er bei Urteilsverfassungsbeschwerden im übrigen dann als gegeben an, wenn sich das Gericht willkürlich außerhalb der Rechtsordnung gestellt, also in Wahrheit überhaupt kein Bundesrecht angewendet habe (vgl. ESVGH 20, 5; 30, 1; 31, 161; 31, 174; 34, 12 sowie aus jüngster Zeit die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 - (StAnz. 1994, S. -738)…, vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - (StAnz. 1994, S. 1488), vom 13.07.1994 - P.St. 1197 - und vom 17.05.1995 - P.St. 186).Zuletzt hat er in seinem Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - festgestellt, daß er sich als Landesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 GG nicht für befugt halte, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - und vom 13.07.1994 - P.St. 1197).
- StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1181
Amtspflichtverletzung; Beförderung; Bundesrecht; Divergenzvorlage; …
Der Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 GG nicht für befugt gehalten, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (vgl. zuletzt Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738).Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29.01.1974, BVerfGE 36, 342; StGH, Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, a.a.O.).
- StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320
Darlegungserfordernis; Darlegungslast; Darlegungspflicht; Substantiierung; …
Die substantiierte Schilderung des Lebenssachverhalts verlangt dabei vom Grundrechtskläger, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738;… Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 - StAnz. 1996, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. S. 2299).
- StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
Darlegungspflicht; Darlegungsanforderungen; Darlegungslast; Substantiierung; …
1994, S. 1488; Beschluß vom 04.06.1969 - P.St. 560 - Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, … - StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360
Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Einstweilige Anordnung; …
Die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts fordert dabei vom Antragsteller, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738;… Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, StAnz. 1995, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997 S. 2299). - StGH Hessen, 14.05.1997 - P.St. 1255
Substantiierung; Darlegungsanforderung; Substantiierungsanforderung; …
Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGHG, Beschluss vom 12. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994 S. 738 m.w.N.;… Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.). - StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1105
Bundesrecht; Darlegungspflicht; Frist; Strafverfolgung; Prozeßkostenhilfe
Es gehört zur Darlegungspflicht des Grundrechtsklägers, daß er die als verletzt gerügten Grundrechte benennt und einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt schildert, aus dem sich nachvollziehbar der behauptete Grundrechtsverstoß ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166). - StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
Darlegungspflicht; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rechtliches Gehör; Willkürverbot; …
Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGH, Beschluss vom 12. Dezember 1993 _ P.St. 1166 -, StAnz. 1994 S. 738, m.w.N.;… Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.). - StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197
Bundesrecht; Divergenzvorlage; Gesetzlicher Richter; Willkür
Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166 und zuletzt P.St. 1179 und 1181). - StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1098
Darlegungspflicht
Es gehört zur Darlegungspflicht des Grundrechtsklägers, daß er die als verletzt gerügten Grundrechte benennt und einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt schildert, aus dem sich nachvollziehbar der behauptete Grundrechtsverstoß ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166). - StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1097
Bundesrecht; Darlegungspflicht; Prozeßkostenhilfe
- VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
- VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 32-IV-96